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Prüfungen in der Ausbildung

Nachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Prüfungswesen im Rahmen.

Neben wichtigen Formularen und Downloads finden Sie auch weiterführende Informationen zu Organisation und Durchführung der verschiedenen Prüfungen.

Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt.  Die allgemeinen rechtlichen Vorschriften wurden in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen erlassen.

 

Anmeldung zur Prüfung & Gebühren

Der Antrag des Auszubildenden auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich nach den von der Kreishandwerkerschaft bestimmten Fristen und Formularen durch den Ausbildenden zu stellen. Der Auszubildende erhält postalisch eine Erinnerung zur Anmeldung zur Prüfung. 

Diesem sind beizufügen: 

  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1

  • Ausbildungsnachweisheft

 

Die Anmeldefrist für die Sommerprüfung endet am 28. Februar! 
Die Anmeldefrist für die Winterprüfung endet am 30. September!

 

Die Prüfungsgebühr ist vom Ausbildungsunternehmen zu zahlen.

 

Zwischenprüfung:        

180,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten

Gesellen-/Abschlussprüfung: 

280,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten

gestreckte Gesellenprüfung Teil 1:

180,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten

gestreckte Gesellenprüfung Teil 2:

280,00 € zzgl. berufsbezogene Nebenkosten

 

Wiederholung bei nicht bestandener Prüfung

Eine nicht bestandene Gesellenprüfung / Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Gesellenprüfung nicht eigenständig wiederholbar(vgl. § 31 Abs. 1 Satz 2 HwO/ § 37 Abs.1 Satz 2 BBiG / § 29 PO).
 
Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 8 bis 13 PO) gelten sinngemäß. 

 

Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung

Antrag vorzeitige Zulassung Gesellenprüfung / GP Teil 2